WYSIWYG Web Builder

Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz durch Abwicklung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens (Sichtung von Gläubigern und Forderungen, Korrespondenz mit den Gläubigern und deren Vertretern, Ausarbeitung des gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbereinigungsplans).

Beantragung der Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht.

Herbeiführung der Restschuldbefreiung (schuldenfrei nach 6 bzw. 7 Jahren Wohlverhaltensperiode).

Regelung der SCHUFA -Eintragungen.
Aktuell