Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts.
Insbesondere Abwicklung von Scheidungen mit Regelung von Unterhalt (Ehegatte, Kinder), Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.
Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen.
Tätigwerden nach dem Gewaltschutzgesetz.
Aktuell