Begleitung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sei es bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag, als auch bei der Abwicklung des Nachlasses als Testamentsvollstrecker o.ä., wie schließlich auch bei Streitigkeiten über das Erbe.
Vertretung in gerichtlichen Verfahren darüber.
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