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Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts.

Insbesondere Abwicklung von Scheidungen mit Regelung von Unterhalt (Ehegatte, Kinder), Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen.

Tätigwerden nach dem Gewaltschutzgesetz.
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